ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1 Einleitung
1.1 Anwendungsbereich und Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der KULT & RAR AG, Alter Kirchweg 6, 4148 Pfeffingen, Schweiz (nachfolgend „KULT & RAR“) sowie die von diesen AGB als verbindlich erklärten, neben der AGB festgehaltenen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutzerklärung, regeln die mit der Nutzung der über die Webseite www.kultundrar.ch bzw.www.kultundrar.com (inkl. aller Subdomains) angebotenen Produkte und Dienstleistungen und die damit im Zusammenhang stehenden Rechte und Pflichten sowie das vertragliche Verhältnis zwischen KULT & RAR und ihren Kunden.
Bestätigung und Änderung dieser AGB
Mit der Registration im eShop oder der Inanspruchnahme von KULT & RAR Services werden die AGBs von KULT & RAR akzeptiert. Die KULT & RAR AGB gelten für alle zwischen Kunden und KULT & RAR bestehenden Rechtsverhältnissen. KULT & RAR behält sich das Recht vor, an diesen AGB jederzeit Änderungen vorzunehmen und die jeweils aktuelle Fassung auf Ihren Websites zu veröffentlichen. Anwendbar ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung der KULT & RAR AGB.
1.2 KULT & RAR eShop & Services
KULT & RAR verkauft eigene Raritäten, Fahrzeuge und Kunstgegenstände und Eigentum von KULT & RAR Kunden im Auftrag. KULT & RAR bedient zwei Geschäftsfelder, die KULT & RAR Classic Car Services sowie den KULT & RAR Collectors’ Choice Raritäten und Kunsthandel mit eShop, Repair und Upcycling Services.
Im Auftrag getätigte Verkäufe für Kunden werden in einer separaten Vereinbarung geregelt, wobei die AGB von KULT & RAR entsprechend für jede Geschäftsbeziehung zu KULT & RAR Gültigkeit haben.
Die vorliegenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen KULT & RAR und dem Kunden im Rahmen von Werkstattdienstleistungen und damit insbesondere das Rechtsverhältnis im Hinblick auf in KULT & RAR Werkstätten resp. bei Homecare Services am individuellen Ort vorgenommen Reparatur- resp. Serviceleistungen.
1.3 Zusätzliche und abweichende Vereinbarungen
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte mit der KULT & RAR AG, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von KULT & RAR erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit Auftragserteilung anerkennt der Kunde die nachstehenden Bedingungen. Die Einkaufsbedingungen des Kundenverpflichten die KULT & RAR AG nicht, auch wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird. Gegenbestätigungen des Kunden, unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn KULT & RAR diese schriftlich bestätigt.
2 Angebot, Vertragsschluss & Zahlung
2.1 Angebote & Dienstleistungen
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht gegenteilig bestätigt. Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte sowie sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Mündliche, schriftliche oder durch Datenübertragung erteilte Aufträge werden erst dann rechtsverbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt worden sind oder wenn die Ware und Rechnung an den Käufer versandt worden sind. Sondervereinbarungen oder –wünsche sind schriftlich festzuhalten. Für den Kunden individuell beschaffte Artikel können weder umgetauscht noch zurückgegeben werden.
Für Fragen zu Produkten und Dienstleistungen stehen KULT & RAR jederzeit gerne zur Verfügung. Fahrzeuge und Objekte können nach vorheriger Terminvereinbarung gerne bei uns besichtigt werden. Der genaue Standort der Besichtigung wird bei Kontaktaufnahme bekanntgegeben.
2.2 Auftragserteilung & Vertragsschluss
2.2.1 KULT & RAR Shop & Bestellungen
Bestellungen können 24h/7 Tage im eShop getätigt werden. Mündliche resp. telefonische Bestellungen sind während der Geschäftsöffnungszeiten möglich und werden schriftlich per Mail bestätigt.
2.2.2 KULT & RAR Services
Der Kunde hat die zu reparierenden Mängel resp. die zu erbringenden Leistungen so genau wie möglich zu bezeichnen und den gewünschten Fertigstellungstermin abzusprechen. Die zu erbringenden Leistungen wie der abgesprochene Termin werden in der Offerte erfasst.
Soweit sich im Rahmen der Ausführungen von Service- resp. Reparaturarbeiten zeigt, dass zusätzliche Arbeiten resp. Leistungen erforderlich sind, welche im Rahmen der Fahrzeug- oder Objektübernahme nicht zu erwarten waren resp. vom Kunden nicht deklariert worden sind und kostenmässig 10% des Gesamtauftrages übersteigen, holt KULT & RAR für diese Arbeiten vorgängig telefonisch oder per Mail die Zustimmung des Kunden ein. Soweit die zusätzlichen Arbeiten kostenmässig 10% des Gesamtauftrages nicht übersteigen, darf KULT & RAR von der Zustimmung des Kunden ausgehen und muss nicht die vorgängige Zustimmung desselben einholen.
KULT & RAR ist ermächtigt, Unteraufträge an Drittunternehmen zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten mit dem vom Kunden überlassenen Fahrzeug durchzuführen.
2.3 Preise & Kostenvoranschlag
2.3.1 Preise & Stundenansätze von Objekten, Fahrzeugen & Dienstleistungen
Preise für Collectibles, Handelsware, Serviceleistungen und Stundenansätze sind freibleibend und verstehen sich als Abgabepreise in Schweizer Franken inklusiv Mehrwertsteuer (MWSt.), sowie alle sonstigen Gebühren, Abgaben und Steuern. Die Rechnungsstellung erfolgt in Schweizer Franken (CHF) zu dem am Tage der Lieferung gültigen resp. bei der Bestellung oder der Beauftragung spezifizierten schriftlich festgehaltenen Preis.
Auf Wunsch des Kunden werden in der Offerte die Preise und Stundenansätze zzgl. MWSt. vermerkt, welche bei der Durchführung der in Auftrag gegebenen Arbeiten voraussichtlich zur Anwendung gelangen.
2.3.2 Dienstleistungen & Kostenvoranschläge
Erfolgt die Auftragserteilung aufgrund eines Kostenvoranschlags, so werden etwaige Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags mit der Auftragsrechnung verrechnet. KULT & RAR ist berechtigt, Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlages dem Kunden zu berechnen, sofern dies vorgängig abgesprochen und bestätigt worden ist, sollte der betreffende Auftrag letztlich nicht erteilt werden.
2.4 Zustellung & Ablieferung
2.4.1 Lieferkosten
Lieferungen von eShop-Produkten in der Schweiz, welche über den KULT & RAR eShop bestellt werden, erfolgen franko Haus, sofern dies im Online-Angebot nicht anders spezifiziert ist. Für Lieferungen ins Ausland werden zusätzlich zum Kaufpreis sämtliche Kosten in Rechnung gestellt.
Die Ablieferung von Fahrzeugen oder Objekten nach Reparatur oder Restauration erfolgt grundsätzlich bei KULT & RAR. Ist mit KULT & RAR eine Ablieferung beim Kunden vereinbart, so erfolgt diese kostenlos, jedoch gehen Nutzen und Gefahr betreffend Fahrzeug oder Objekt mit der Information des Kunden bezüglich Fertigstellung seines Fahrzeuges oder Objekts auf den Kunden über.
2.4.2 Lieferzeiten
Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, soweit nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart ist. Teillieferungen sind zulässig. Wegen Verspätung der Lieferungen oder Leistungen hat der Kunde keine Rechte oder Ansprüche auf Schadloshaltung. Der Versand erfolgt ab Lager Schweiz. Die Ware reist auf Gefahr des Kunden. Bei vom Käufer zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits bei der Mitteilung der Versandbereitschaft über. Bei Beschädigung und Verlusten während des Transportes haftet KULT & RAR nicht. Das Transportrisiko wird vom Kunden getragen. Die Transportart wird durch KULT & RAR gewählt. Wünscht der Kunde eine abweichende Transportart, so werden die Kosten in Rechnung gestellt. Holt der Kunde Objekte oder sein Fahrzeug bei KULT & RAR selbst ab, so besteht kein Anrecht auf eine anteilige Reduktion der Rechnungssumme. Eine Transportversicherung muss vom Kunden abgeschlossen werden. Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung vom KULT & RAR Lager auf den Kunden über. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Massnahmen oder anderer unvorhergesehener Umstände hat KULT & RAR auch bei verbindlich vereinbarten Lieferfristen nicht zu vertreten. Schadenersatzforderungen des Käufers sind ausgeschlossen. Äusserlich erkennbare Beschädigungen, Verluste oder Mängel müssen vor Abnahme des Gutes durch einen entsprechenden Vermerk auf den Lieferpapieren angebracht werden. Bei Bahntransporten ist ausserdem der Bahn eine Tatbestandsaufnahme zu verlangen. Bei Paketsendungen ist vor der Abnahme beschädigter Pakete der Schaden durch das Transportunternehmen schriftlich bescheinigen zu lassen. Bei nicht sofort erkennbaren Schäden, die sich beim Auspacken herausstellen, ist der Transportträger oder der KULT & RAR Kundenservice unverzüglich und schriftlich zu benachrichtigen. Packmaterialien und beschädigte Produkte sind möglichst in unverändertem Zustand bis zur Tatbestandsaufnahme zu belassen. Eine Versicherungspflicht übernimmt KULT & RAR nicht.
Wünscht der Kunde die Abholung oder Zustellung seines Fahrzeuges bzw. Objekts, erfolgen diese auf seine eigene Rechnung und Gefahr.
Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug oder Objekt innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Zugang der Fertigstellungsanzeige oder Aushändigung resp. Übermittlung der Rechnung abzuholen.
Die Abnahme des Fahrzeuges bzw. Objekts durch den Kunden erfolgt bei KULT & RAR, soweit nichts anderes vereinbart ist. Nutzen und Gefahr gehen mit der Bereitstellung zur Abholung auf den Kunden über (so insb. auch im Hinblick auf Diebstahl und Beschädigung durch Dritte). Sofern der Kunde das Fahrzeug nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens aber zum Geschäftsschluss des vereinbarten Abholtages abholt, ist KULT & RAR berechtigt, das Fahrzeug auf Gefahr und Verantwortung des Kunden ausserhalb des Gebäudes zu parken. Bei Abnahmeverzug kann KULT & RAR ohne entsprechende vorgängige Mahnung des Kunden eine ortsübliche Aufbewahrungsgebühr pro Tag berechnen, soweit das Fahrzeug auf dem Betriebsgelände von KULT & RAR verbleibt.
2.5 Rechnungsstellung
In Kundenrechnungen sind Preise oder Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien gesondert ausgewiesen. Wird der Auftrag aufgrund eines Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufgeführt sind.
Der Kunde ist verpflichtet, im Fall der teilweisen oder vollständigen Nichtbegleichung der Rechnung durch eine Versicherungsgesellschaft resp. ausbleibender Garantie- oder Kulanzzusage eines Lieferanten/Importeurs, gleich aus welchem Grund, den geschuldeten Betrag vollständig und auf erste Anforderung gegenüber KULT & RAR zu begleichen.
Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Kunden spätestens zwei Wochen nach Zugang der Rechnung eingefordert werden, ansonsten KULT & RAR von der Korrektheit derselben ausgehen darf.
2.6 Zahlungsbedingungen
2.6.1 eShop Bestellungen
Der Rechnungsbetrag für eShop-Bestellungen ist grundsätzlich bei Bestellung fällig und zu begleichen, egal welche individuelle Zahlungsmethode gewählt wird. Ein Kauf auf Rechnung mit Vorauskasse kann im Ausnahmefall auf schriftliche Anfrage mit KULT & RAR vereinbart werden. Warenlieferungen erfolgen sofort nach Zahlungseingang.
2.6.2 Services
Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich bei Bestellung resp. Abnahme des Fahrzeuges oder Objekts und Aushändigung der Rechnung fällig, spätestens jedoch innerhalb zehn Tage nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung resp. Übersendung der betreffenden Rechnung. Eine Verrechnung ist prinzipiell ausgeschlossen.
KULT & RAR ist berechtigt, bei Auftragserteilung angemessene Akontozahlungen bzw. einen Kostenvorschuss zu verlangen.
Ist der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, kann KULT & RAR nach Verfall des Zahlungsziels von zehn Tagen ohne eine zusätzliche Mahnung einen Verzugszins von 5% vom Kunden verlangen. Ab der zweiten Mahnung werden zusätzlich Mahngebühren erhoben.
2.7 Eigentumsvorbehalt & Retentionsrecht
Objekte, eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate gehen erst mit vollständiger Bezahlung des betreffenden Kaufpreises resp. der Serviceleistungen zuzüglich allfälliger Zinsen und Kosten in das Eigentum des Kunden über. KULT & RAR kann entsprechende Einträge in das kantonale Eigentumsvorbehaltsregister vornehmen lassen.
KULT & RAR obliegt das Recht bis zur vollständigen Bezahlung (früherer oder aktueller) Forderungen aus Bestellungen, durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen etc. das seitens des Kunden überlassene Objekt oder Fahrzeug im Sinne Art. 891 ff. ZGB zurückzubehalten.
3 Mängel, Beanstandungen, Gewährleistung, Haftung & Schutzrechte
3.1 Mängel & Beanstandungen
KULT & RAR vermitteln, verkaufen, reparieren und restaurieren vorwiegend gebrauchte Objekte und Fahrzeuge. Die Objekte werden nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben, bewertet und repariert, sind aber nicht neu, weshalb die Beschreibungen der Objekte und Fahrzeuge (ausgenommen neue Handelsware) keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des Gesetzes sind, sondern lediglich die subjektive Einschätzung von KULT & RAR. Sammlerobjekte, Kunstgegenstände und Fahrzeuge sind in der Regel Unikate.
Bei ordnungsgemässer Überprüfung feststellbare Mängel und bei Lieferung von anderen als den bestellten Produkten oder Mengen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware beanstandet werden. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Beanstandung, gilt die Lieferung als genehmigt.
KULT & RAR akzeptiert keine Retoursendungen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung.
Der Kunde überprüft nach der Übernahme oder dem Erhalt des Objekts oder Fahrzeuges dasselbe umgehend auf allfällige Mängel. Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Kunde bei KULT & RAR spätestens innerhalb von acht Tagen nach Übernahme bzw. Erhalt des Leistungsgegenstandes schriftlich zu rügen. Bei versteckten Mängeln innerhalb von acht Tagen nach erstmaligem Auftreten des betreffenden Mangels. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Rüge, gelten die Arbeiten von KULT & RAR als genehmigt und damit verbundene Mängelrechte verwirkt. Die Beweislast für alle Anspruchsvoraussetzungen liegt beim Kunden, insbesondere für den Mangel, den Zeitpunkt des Eintritts des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Nimmt der Kunde den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels entgegen, stehen ihm diesbezügliche Sachmängelansprüche nur zu, wenn der Kunde sich diese zum Zeitpunkt der Abnahme ausdrücklich schriftlich vorbehält.
Sachmängel verjähren innert Jahresfrist ab Übernahme des Leistungsgegenstands. Soweit ein fristgerecht gerügter Sachmangel vorliegt, der auf die Arbeiten resp. Leistungen von KULT & RAR zurückzuführen ist, steht KULT & RAR ein Nachbesserungsrecht zu. Schlägt die Nachbesserung dreimal fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Soweit der Kunde allfällige Nachbesserungsarbeiten durch einen Drittbetrieb vornehmen lässt, entfällt der Gewährleistungsanspruch vollumfänglich. KULT & RAR kann zu keiner Zeit verpflichtet werden, Nachbesserungsarbeiten eines Drittbetriebes zu vergüten. Tritt der Kunde nach einer gescheiterten Nacherfüllung vom Vertrag zurück, steht ihm kein zusätzlicher Schadenersatz für den nicht behobenen Mangel oder anderweitige Auslagen zu.
Ohne ausdrücklichen Wunsch bei Auftragserteilung übernimmt KULT & RAR ersetzte Teile und Altmaterialien in ihren Fundus oder entsorgt diese kostenpflichtig und umweltgerecht.
Alle Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Vertragsaufhebung oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn, Wertminderung sowie andere mittelbare und unmittelbare Schäden.
3.2 Gewährleistung, Garantie & Haftung
Gewährleistung und Garantie erlöschen vorzeitig, wenn der Kunde, Besteller oder Dritte unsachgemäss Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Kunde, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle Massnahmen zur Schadensminderung trifft sowie KULT & RAR Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben. Verschleissteile sind von der Gewährleistung ausgenommen. Bei offensichtlich nachweisbaren Material- oder Fabrikationsfehlern, welche innerhalb der Garantiefrist gemeldet werden, werden Geräte kostenlos instand gestellt oder ersetzt. Für Ersatzteile, die nicht durch KULT & RAR oder den Hersteller eingebaut wurden sowie für Glasbruch wird keine Garantie geleistet. Der Garantieanspruch erlischt, wenn der Käufer seine Vertragspflicht nicht einhält. Für Dienstleistungen haftet KULT & RAR ausdrücklich nur für die sorgfältige Ausführung. Eine Haftung für durch KULT & RAR beauftragte Subunternehmer wird ausdrücklich wegbedungen. Weitergehende Ansprüche sowie Kausalhaftung, Haftung für die Verwendung von gekauften Objekten, Haftung für Folgeschäden oder für etwaige Einnahmeausfälle sind ausgeschlossen.
KULT & RAR übernimmt keinerlei Haftung (weder vertraglich noch ausservertraglich) ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ausgeschlossen ist damit ebenso die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von KULT & RAR für von ihnen durch leichte oder mittlere Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Die Beweislast für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von KULT & RAR resp. der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen etc. obliegt dem Kunden.
Die Haftung für den Verlust von Geld oder Wertsachen jeglicher Art in Objekten oder in Fahrzeugen, die nicht ausdrücklich durch KULT & RAR in Verwahrung genommen wurden, ist ausgeschlossen.
Sind überlassene Fahrzeuge (oder Objekte) nicht verkehrstauglich und beabsichtigt der Kunde, diese ohne Wiederherstellung der Verkehrstauglichkeit wieder in Betrieb zu nehmen, wird KULT & RAR dies schriftlich festhalten und gegenzeichnen lassen. In diesem Falle erfolgt die Herausgabe unter Ausschluss jeglicher Haftung und damit auf eigene Gefahr und Risiko des Kunden.
Der Kunde nimmt zudem zur Kenntnis, dass im Auftrag desselben vorgenommene individuelle Veränderungen, welche insbesondere dem Zweck dienen, die Leistung oder die Eigenschaften zu verbessern oder die Optik des Objekts oder Fahrzeuges zu verändern, den Wert, die allfällige Werks- d.h. Fabrikgarantie beeinträchtigen resp. zum Verlust derselben führen können.
Vom Kunden überlassene Ersatzteile oder Verbrauchsmaterialien, welche im Rahmen der Service-,.Reparatur- bzw. Upcycling-Arbeiten verwendet werden sollen, werden ausschliesslich auf Risiko und Gefahr des Kunden eingesetzt. Durch die Verwendung überlassener Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien entstehende Mängel an diesen Ersatzteilen oder Verbrauchsmaterialien sowie durch diese Ersatzteile / Verbrauchsmaterialien herbeigeführten Schäden entsteht keinerlei Schadenersatzanspruch gegenüber KULT & RAR, Haftung und Gewährleistung werden vollumfänglich ausgeschlossen.
3.3 Schutzrechte
Durch den Kauf von Objekten, Fahrzeugen oder Produkten wird keine Lizenz an irgendeinem Schutzrecht erworben. Die Ausfuhr von Objekten und Fahrzeugen kann zu Verletzungen von Schutzrechten Dritter führen. KULT & RAR lehnt jegliche Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter ab.
4. Salvatorische Klausel
Sollten Teile dieser AGB egal aus welchen Gründen rechtsunwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Sinn und Zweck möglichst entsprechende ersetzt.
5. Erfüllungsort, Gerichtsstand & Rechtswahl
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von KULT & RAR. Auf alle Verträge ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.
Stand 2022